Qualitätsmanagement

Nach der aktuellen Gesetzeslage (§§ 112/115 SGB) sind stationäre Einrichtungen verpflichtet, sich an der Qualitätssicherung zu beteiligen.

 

Im Gesundheitswesen ist ein großer Veränderungsprozess entstanden. Die Qualitätssicherung und das Qualitätsmanagement haben eine sehr große Bedeutung im Zusammenhang mit dem Pflegeversicherungsgesetz bekommen. Zur Integration eines Qualitätsmanagementsystems ist die Einbeziehung der Mitarbeiter und der Arbeitsabläufe von hohem Wert.

 

Wir bieten Beratung bei der Analyse der Ist- Situation und die notwendigen Veränderungen und Entwicklungen der Einrichtung zum Aufbau eines QM- Systems.

 

Um die Anforderungen des PVG zu erfüllen, ist ein QM-System erforderlich. Interne Audits ermöglichen eine Analyse der einzelnen Funktionsbereiche.

 

Die Mitarbeiter sind ein wesentlicher Teil zur Erreichung und Aufrechterhaltung des QM- Systems. Die internen Audits sollen deshalb auch auf Wertschätzung der Mitarbeiter ausgerichtet sein, um den Prozess des QM-Systems sicherzustellen.

 

Ein QM-System ist zudem Grundlage für eine erfolgreiche MDK-Überprüfung.

 

Das Ziel unserer Beratung ist die ein funktionierendes QM-System und, wenn gewünscht, als "I-Tüpfelchen" die Zertifizierung.


  • interne Audits
  • Unterstützung bei MDK-Prüfungen
  • "I-Tüpfelchen" Zertifizierung

 

 

Der Begriff Qualitätsmanagement (QM) ist sehr eng verknüpft mit dem Begriff der Zuverlässigkeit! Die Zuverlässigkeit ist wesentlicher Bestandteil des Qualitätsmanagement, wenn der zeitliche Aspekt der Nutzung betrachtet wird.